Digital Rights Management - DRM

Mit dem Digital Rights Management (DRM) können Programmanbieter die Nutzung ihrer Inhalte besser kontrollieren. Die Rechte der Mediennutzer werden dabei hinsichtlich der zulässigen Dauer auf einen bestimmten Zeitraum, der zulässigen Umgebung (Ort, individuelles Empfangsgerät) sowie der Weitergabe des aufgezeichneten Contents an Dritte eingeschränkt.
Ermöglicht wird DRM durch die Übertragung von so genannten „Rechteobjekten“, die fest mit dem eigentlichen Content verbunden sind. Somit können diese Rechte nicht oder nur schwer durch Dritte („Hacker“) manipuliert werden. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission werden DRM-Verfahren in Zukunft die „copy-levies“, also die Abgaben an Zweckverbände wie die GEMA, zunehmend ersetzen.
Während bisherige Verschlüsselungsverfahren mit CA (Conditional Access) lediglich den Zugriff von Mediennutzern auf Programmkanäle „freischalten“, können die Nutzungsrechte am Content mit DRM weiter unterteilt und eingeschränkt werden. DRM-Verfahren verwenden dabei ebenfalls die bekannten CA-Mechanismen wie den „Common Scrambling Algorithmus“ (CSA) und bauen somit auf den CA-Verfahren auf.
Die Arbeiten am IRT schaffen einen Überblick über den technischen Stand der Entwicklung von verschiedenen im Markt befindlichen DRM-Verfahren. Unsere Mitarbeiter können so einschätzen, welchen Einfluss diese Verfahren auf die zukünftige Entwicklung der Rundfunklandschaft haben werden.
Die geläufigsten DRM-Verfahren
- Kopierschutz auf DVDs und CDs
- HDCP (High bandwidth Digital Content Protection) beim Fernsehen
- DTCP (Digital Transmission Content Protection) bei Internet-basierten Multimedia-Content
- Microsoft DRM zusammen mit den Mediaplayern Version 10 und 11 bei Internet-basierten Multimedia-Content
- OMA (Open Mobile Alliance) im Mobilfunk
Da alle diese Verfahren an bestimmte Firmen gebunden und damit proprietär sind, entwickelt auch die DVB-Gruppe einen DRM-Standard in seiner Arbeitsgruppe DVB-CPCM, in der das IRT ebenfalls mitarbeitet.
